Opak Deutschland

Transparency Deutschland haben wieder geschrieben, allerdings wieder wenig erfreuliche Post. Der Justiziar-Schrägstrich-Ethikbeauftragte der T-D behauptet in gar ernstlichem Tonfall, die Veröffentlichung seiner ersten Mail stelle einen Verstoß gegen das Urheberrecht dar, der geänderte Eintrag sei immer noch pöse, und überhaupt möchte man sich doch bitte in keinen Blogeinträgen wiederfinden. Das ganze diesmal mit einer Frist von wenigen Stunden (die vor kurzem, nämlich um 21 Uhr, ablief).

Dumm für T-D: Moni lässt nicht mehr einschüchtern, Udo Vetter (of lawblog fame) vertritt ihre Interessen, und neben den Top Spots bei Technorati kommen nun auch Anfragen durch “richtige” Medien. Außerdem sendet Marcels Parteibuch auch noch einen Brief an Frau Wieczorek-Zeul, der möglicherweise sogar von jemandem gelesen wird.

Noch dümmer für T-D: Man zeigt offenbar keinerlei Einsicht.

Countdown für die “echten” Medien… 3.. 2..

Transparency Deutschland

Die Organisation, die sich “Integrität, Verantwortlichkeit, Transparenz und Partizipation der Zivilgesellschaft” auf die Fahnen geschrieben hat, droht einer Bloggerin rechtliche Schritte an, weil diese über eine Freundin berichtet, die von Transparency Deutschland gekündigt wurde (Google Cache, der Eintrag wurde mittlerweile ersetzt). Die Kündigung erfolgte nach Ablauf der Probezeit, in einem vorhergehenden Gespräch sei das Gehalt diskutiert worden (von 1000 Euro für 20 Stunden auf 1400 Euro für 30 Stunden), darauf folgte dann angeblich ohne weiteres Gespräch die Kündigung. Wieviel davon stimmt, weiß ich nicht, aber den eigentlichen Fall mal ganz beiseite gelassen, finde ich die Reaktion von Transparency Deutschland unangemessen, nein, unmöglich.

Schreiben vom Freitag (24.) (vorab per E-Mail, per Post am 25.) mit Frist bis Sonntag (26.), womit anwaltliche Beratung quasi verhindert wird. Vom Anwalt der Transparency International, in Personalunion scheinbar auch deren Ethikbeauftragter. Nennt keine Einzelheiten (“erspare es mir zunächst”), verlangt aber die unverzügliche Löschung des Beitrags. Droht unverhohlen mit “strafbewehrte[r] Unterlassungserklärung und ggf. eine[r] einstweilige[n] Verfügung” und erwähnt am Rande “die rechtlichen, aber auch finanziellen Konsequenzen”. Das ganze wird finanziert aus “Mitgliedsbeiträgen individueller (derzeit ca. 550) und korporativer Mitglieder (derzeit 37), Förderbeiträgen, Spenden und Bußgeldern“. Zeichensetzung blieb auf der Strecke, der Vorwurf der Schmähkritik (bei der “nicht mehr die Auseinandersetzung in der Sache, sondern die Diffamierung der Person im Vordergrund” steht) dürfte auch kaum ziehen.

Was bleibt, ist ein schaler Nachgeschmack. Andererseits will T-D ja auch nur, “dass seine Mitglieder sich als Vorreiter im Kampf gegen Korruption verstehen und darstellen” – so lange man sich also als transparent-demokratischer Antikorruptionskämpfer versteht und sich auch so darstellt, muss man nicht wirklich etwas tun.

Siehe auch: Lawblog, Werbeblogger, ix, Spreeblick, uvm.

Grüne Symbolik

Jaja, wieder mal der SPON, diesmal zum durchgestrichene-Hakenkreuze-Prozess. Der Fall dürfte bekannt sein, ein Tübinger Student trägt jahrelang einen Button mit durchgestrichenem Hakenkreuz, auf einer Antifa-Aktion hat die Polizei nichts besseres zu tun, als den Button zu beschlagnahmen, dann wird ein Verfahren wegen “Verwendung von verfassungsfeindlichen Symbolen” eröffnet. So weit, so lächerlich.

Nach etwas mehr als zehn Monaten wurde der gute Student dann in zweiter Instanz freigesprochen. Schöner Abschluss, der gesunde Menschenverstand hat gesiegt, möchte man sagen. Doch halt! Zurück zum Lächerlichen:

Claudia Roth [Bundesvorsitzende von Bündnis 90/Die Grünen] hat am Dienstag bei der Staatsanwaltschaft Stuttgart Selbstanzeige erstattet, da sie möglicherweise ein verfassungsfeindliches Symbol getragen habe – einen Button mit durchgestrichenem Hakenkreuz. Die Staatsanwaltschaft prüft, ob ein Ermittlungsverfahren gegen die Grünen-Chefin eröffnet wird.

Der erwähnte Dienstag ist der 21. März. Nachdem das ganze satte zehn Monate vor Gericht und in den Medien war – und das Verfahren beendet ist – setzt Frau Claudia Roth ein sehr mutiges Zeichen.

Das Haus dankt.

Unters Strafgesetzbuch

Pornovideos auf Schülerhandys, so titelt der SPIEGEL Online, und fährt fort, “was sich bei einer Razzia in einer bayerischen Schule an Bildern und Videos auf beschlagnahmten Handys fand, fällt unter das Strafgesetzbuch.”

Um so besser, da sieht’s wenigstens keiner.

Nun ja, da führt die Polizei also eine Razzia an einer Hauptschule durch, beschlagnahmt 200 Handys – und findet auf immerhin 15 (7,5%) davon “Porno- und Gewaltvideos, Nazi-Propaganda” und sogar “Sodomiesequenzen”.

Das schockiert sogar altgediente Beamte, so der SPON weiter. Nun drohen den zwischen 14 und 18 Jahre alten Schülern “Strafverfahren wegen des Besitzes und der Verbreitung verbotener pornografischer und gewaltverherrlichender Inhalte”.

Interessant.

Meinem (zugegebenermaßen nicht durch ein Jurastudium fundierten) Verständnis nach ist der Besitz von gewaltverherrlichenden, pornografischen, ja sogar tier-pornografischen Inhalten nicht strafbar. Auch nicht für Minderjährige. Und wie man von “Video auf Handy” auf eine Verbreitung (die durchaus strafbar sein kann) schließen will, und dies vielleicht sogar beweisen, ist mir schleierhaft.

Was hat die Aktion also gebracht?

Die Polizei war beschäftigt, die bösen, bösen Hauptschüler haben hoffentlich ihre Lektion gelernt, und alle sind glücklich.

Moment mal.

Die Mutter eines Schülers findet auf dem Handy ihres Sprösslings tierverherrlichende Gewaltpornos – und geht natürlich zum Schulleiter. Und der sagt der Mutter “Erziehung ist ihre Aufgabe”? Nein, der ruft die Polizei auf den Plan. Sagt die Polizei “das ist keine Straftat”? Nein, da wird eine Razzia veranstaltet. Ist auch so wenig los sonst in Bayern, Law & Order und so.

Man muss es sich auf der Zunge zergehen lassen – Mutter schiebt Verantwortung für pubertäres Verhalten ihres Kindes an Schule, die Pädagogen (oder die sich dafür halten) halten ihre Schutzbefohlenen ohne Weiteres für kriminell und rufen die Polizei, die Polizei stürmt das Gebäude (sonst ist es auch keine richtige Razzia) und beschlagnahmt wahllos Handys. Mit einer durchschlagenden Erfolgsquote: auf knapp 8% der Mobiltelefone werden die gesuchten – aber noch nicht einmal verbotenen – Inhalte gefunden. Und jetzt eröffnen wir mal schnell Strafverfahren gegen 15 Minderjährige, die wir dann aus Mangel an Beweisen (eben der Verbreitung) einstellen.

Gab es da nicht einmal so etwas wie “Anfangsverdacht” und “Verhältnismäßigkeit”?

Terrorfahndung in Kinderzimmern

Telepolis über die “Terrorfahndung in Kinderzimmern”, die neulich im FOCUS reißerisch aufgemacht wurde, eigentlich lächerlich wäre, aber ein sehr erschreckendes Licht auf die juristische Praxis in Deutschland wirft, wie auch die Kommentatoren im Lawblog meinen.

Zum Glück steht mein alter Chemiekasten nicht in meiner Wohnung, sondern bei meinen Eltern auf dem Dachboden. Hoffentlich rufen die mich an, wenn die Polizei vor der Tür steht, ich würde niemals eine Hausdurchsuchung verpassen wollen.

XCP, XCP, XCP

Der SPON schreibt über “Neue Vorwürfe gegen Sony BMG”, der recht umstrittene Kopierschutz von Sony installiere sich selbst dann, wenn der Benutzer dem EULA nicht zustimme. Der Artikel ist mit einem Bild illustriert, das das Logo und Motto des Kopierschutzes zeigt: “XCP – the true meaning of audio security”.

Was SPON nicht daran hindert, im Text durchgängig “XPC” zu schreiben.

(Und was sind denn “versteckte Codes” oder “Malicious Codes”? Vielleicht sollte man bei der Übersetzung aus dem Englischen etwas mehr Sorgfalt walten lassen.)