Nur zur Information – ab dem 1. Mai gibt es ein einheitliches Einwegpfandsystem. Und wer euch erzählen will, dass zerdrückte Flaschen nicht angenommen werden, dem haut bitte die FAQ des Bundesumweltministeriums um die Ohren.
3. Was macht man mit beschädigten Dosen und Einweg-Flaschen?
Auch beschädigte Einweg-Getränkeverpackungen muss der Einzelhändler zurücknehmen und das Pfand auszahlen. Der Händler sollte allerdings noch erkennen können, dass es sich um eine bepfandete Verpackung handelt und er diese in seinem Sortiment führt.
Natürlich werden die Händler versuchen, den Kunden was vom Pfand Pferd zu erzählen. Nicht abspeisen lassen.