Immer mal wieder kommt es vor – man findet seine eigenen Fotos auf irgendwelchen Webseiten oder in irgendwelchen Publikationen. Gerne auch auf bei Zeitungen oder Magazinen, manchmal als Werbung für Veranstaltungen oder Produkte. Was kann man in so einem Fall tun?
Vorab der Disclaimer: Ich bin kein Anwalt. Wer rechtssichere Beratung will, sollte gleich zu einem Anwalt gehen. Der Artikel gibt mein Wissen, nach bestem Gewissen, wieder.
Ist das Foto geschützt?
Gesetzlich geschützt ist jedes Foto, das eine gewisse Schöpfungshöhe erreicht (§§ 2, 72 UrhG). Die angelegten Maßstäbe sind sehr gering – ich kann also meist davon ausgehen, dass ein Foto, das ich angefertigt habe, auch Urheberrechtsschutz genießt.
Besitze ich die Rechte am Foto? Hat der Verwender eine Lizenz?
Wenn ich ein Foto anfertige, habe ich üblicherweise auch die Nutzungsrechte daran. Anders ist es eventuell bei Auftragsarbeiten o.ä., wenn ich meine Nutzungsrechte abtrete, oder wenn ich bspw. einen Exklusivvertrag mit einer Fotoagentur habe. In diesen Fällen sollte man aber selbst wissen, welche Rechte noch beim Urheber liegen.
Ob der Verwender eine Lizenz hat, lässt sich im Normalfall auch leicht klären, da die meisten wohl keine Dritten mit der Lizenzierung ihrer Bilder beauftragt haben. In dem Fall kann der Verwender also keine Nutzungsrechte haben. Falls man seine Fotos bei einer Fotodatenbank oder Agentur hochlädt, sollte man genau prüfen, ob hier Nutzungsrechte übertragen wurden.
Wenn man die Rechte am Bild besitzt und dem Verwender keine Lizenz erteilt hat, begeht der Nutzer eine Urheberrechtsverletzung und öffnet sich damit Unterlassungs- und Schadenersatzansprüchen.
Schadenersatzpflicht
Gemäß § 97 UrhG ist der Rechtsverletzer zu Schadenersatz verpflichtet. Am häufigsten greift man hier auf die sogenannte „Lizenzanalogie“ zurück, man fragt sich also, was der Nutzer des Bildes für die legale Nutzung hätte zahlen müssen. Die Höhe des Schadenersatzes richtet sich in solchen Fällen üblicherweise nach den Honorartabellen der Foto-Marketing-Vereine, beispielsweise denen der MFM Mittelstandsgemeinschaft Foto-Marketing; diese kann man für um die 30€ bestellen oder beim ver.di-Service mediafon online einsehen. In Fällen, wo der Urheber nicht genannt wurde oder gar eine fremde Urheberzeile ans Bild gepappt wurde, verdoppelt man die Forderung.
Da es sich hierbei um eine rechtliche Fiktion handelt, ist es auch nicht relevant, ob der Nutzer einen solchen Lizenzvertrag hätte abschließen wollen – für die Schadensersatzforderungen genügt der Nachweis des Verschuldens, also entweder Vorsatz oder Fahrlässigkeit. Das nachzuweisen, dürfte selten ein Problem sein – wer Fotos nutzt, die er nicht selbst angefertigt oder lizenziert hat, wird regelmäßig nicht die „erforderliche Sorgfalt“ angewendet haben.
Einfordern
Der einfachste Weg ist eine simple Rechnung an die rechtsverletzende Person oder das Medium. Man bezieht sich auf die URL, wo die Bilder genutzt werden, erklärt, dass man die Rechte an den Bildern besitzt, und dass diese unerlaubt verwendet wurden. Im Idealfall akzeptiert die Gegenseite das und zahlt den geforderten Betrag. Damit ist das Thema erledigt.
Weitaus häufiger wird man versuchen, sich rauszureden. Von „Oh, wussten wir nicht, wir ändern das“ über diverse vorgeschobene „Der Praktikant war’s“-Variationen bis zu „Das ist uns viel zu teuer“ hört man alles mögliche. Ich empfehle, einerseits Augenmaß zu bewahren – zu Privatpersonen bei Nutzung in nicht-werblichem Kontext kann man auch (einmal!) nett sein – andererseits aber auch die nötige Härte zu zeigen. Gerade wenn es um die Nutzung in einem Pressemedium oder auf einer werblichen Seite geht. Stumpf gesagt: Die „alten Medien“ haben dem Internet den Krieg erklärt, Fotoagenturen und Zeitungen mahnen Blogger für Fotos ab, ich sehe also nicht ein, weshalb „wir“ da Gnade zeigen sollten.
Abmahnung
Sollte der Gegner seine Rechtsverletzung partout nicht einsehen, folgt als nächstes Mittel eine förmliche Abmahnung, also eine Aufforderung zur Abgabe einer Unterlassungserklärung, verbunden mit einer Schadenersatzforderung. Der nächste Schritt wäre dann der Gang vor Gericht. In beiden Fällen empfehle ich einen Anwalt hinzuzuziehen, der sich mit Urheberrecht auskennt. Da Kostenrisiko ist in den meisten Fällen überschaubar. Eine kurze Beratung bekommt man häufig auch kostenlos.