Straßenverkehrs-Ordnung (StVO)
I. Allgemeine Verkehrsregeln
§1 Grundregeln
- Die Teilnahme am Straßenverkehr erfordert ständige Vorsicht und gegenseitige Rücksicht.
- Jeder Verkehrsteilnehmer hat sich so zu verhalten, daß kein Anderer geschädigt, gefährdet oder mehr, als nach den Umständen unvermeidbar, behindert oder belästigt wird.
Liebe Radfahrer,
vielleicht ist euch noch nicht aufgefallen, durch die tollen Windschutz-Antireflex-Ski-und-Fahrrad-Brillen, aber wir haben Winter. Das bedeutet – unter anderem – dass es verdammt früh dunkel wird. Dunkel, das ist diese komische Himmelsfarbe – vielleicht wisst ihr, was ich meine.
Die Farbe, bei der man Licht am Rad haben sollte.
Ich gebe mir ja wirklich Mühe, Radfahrer nicht generell als Störenfriede und Straßenbesetzer zu sehen; ich weiche ihnen aus, parke nicht auf Radwegen, mache immer schön den Schulterblick und passe sogar auf, wenn ich die Tür öffne.
Wenn ihr aber meint, bei völliger Dunkelheit komplett in Grautöne gehüllt und ohne aktive Beleuchtung unterwegs sein zu müssen, kann ich für nichts garantieren. Ich habe mich darauf eingestellt, auf plötzliche Richtungs- und Spurwechsel vorbereitet sein zu müssen, ich fluche nicht mehr, wenn ihr über Fußgängerampeln fahrt oder mal eben den Bürgersteig benutzt, um Weg oder Ampeln zu sparen. Die einzige Voraussetzung für diese Rücksichtnahme aber ist, dass ich euch sehe!
Könntet ihr also bitte die verdammten Lampen an eurem Rad anschalten, wenn es dämmrig, dunkel, oder stockfinster ist? Und diejenigen, die jetzt sagen “Lampen? Wo?”: Bleibt daheim, oder wo auch immer, nur weg von den Straßen.
Als nächstes lernen wir dann, was es bedeutet, wenn eine Ampel rot zeigt.
(Und wenn ihr jetzt empörte Kommentare à la “Ich mach das aber immer gaaanz fein!” schreiben wollt, seid ihr höchstwahrscheinlich nicht gemeint.)