Pornovideos auf Schülerhandys, so titelt der SPIEGEL Online, und fährt fort, "was sich bei einer Razzia in einer bayerischen Schule an Bildern und Videos auf beschlagnahmten Handys fand, fällt unter das Strafgesetzbuch."
Um so besser, da sieht's wenigstens keiner.
Nun ja, da führt die Polizei also eine Razzia an einer Hauptschule durch, beschlagnahmt 200 Handys - und findet auf immerhin 15 (7,5%) davon "Porno- und Gewaltvideos, Nazi-Propaganda" und sogar "Sodomiesequenzen".
Das schockiert sogar altgediente Beamte, so der SPON weiter. Nun drohen den zwischen 14 und 18 Jahre alten Schülern "Strafverfahren wegen des Besitzes und der Verbreitung verbotener pornografischer und gewaltverherrlichender Inhalte".
Interessant.
Meinem (zugegebenermaßen nicht durch ein Jurastudium fundierten) Verständnis nach ist der Besitz von gewaltverherrlichenden, pornografischen, ja sogar tier-pornografischen Inhalten nicht strafbar. Auch nicht für Minderjährige. Und wie man von "Video auf Handy" auf eine Verbreitung (die durchaus strafbar sein kann) schließen will, und dies vielleicht sogar beweisen, ist mir schleierhaft.
Was hat die Aktion also gebracht?
Die Polizei war beschäftigt, die bösen, bösen Hauptschüler haben hoffentlich ihre Lektion gelernt, und alle sind glücklich.
Moment mal.
Die Mutter eines Schülers findet auf dem Handy ihres Sprösslings tierverherrlichende Gewaltpornos - und geht natürlich zum Schulleiter. Und der sagt der Mutter "Erziehung ist ihre Aufgabe"? Nein, der ruft die Polizei auf den Plan. Sagt die Polizei "das ist keine Straftat"? Nein, da wird eine Razzia veranstaltet. Ist auch so wenig los sonst in Bayern, Law & Order und so.
Man muss es sich auf der Zunge zergehen lassen - Mutter schiebt Verantwortung für pubertäres Verhalten ihres Kindes an Schule, die Pädagogen (oder die sich dafür halten) halten ihre Schutzbefohlenen ohne Weiteres für kriminell und rufen die Polizei, die Polizei stürmt das Gebäude (sonst ist es auch keine richtige Razzia) und beschlagnahmt wahllos Handys. Mit einer durchschlagenden Erfolgsquote: auf knapp 8% der Mobiltelefone werden die gesuchten - aber noch nicht einmal verbotenen - Inhalte gefunden. Und jetzt eröffnen wir mal schnell Strafverfahren gegen 15 Minderjährige, die wir dann aus Mangel an Beweisen (eben der Verbreitung) einstellen.
Gab es da nicht einmal so etwas wie "Anfangsverdacht" und "Verhältnismäßigkeit"?

sankatze
Ich bin auch mal unters Strafgesetzbuch gefallen. Hat weh getan. Bin aber wieder rausgekrabbelt. Musste es aber mit 600 Euroscheinen anheben. Auch SPON, heute.
2006-03-11 00:24